AGB

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen SpediteurbedingungenADSP – und – soweit diese für die Erbringung logistischer Leistungen nicht gelten – nach den Logistik-AGB, jeweils neuester Fassung. Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feuer an Bord nur für eigenes Verschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautisches Verschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet.

Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

 


Bei den ADSp handelt es sich um ein gemeinsam vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Deutschen Speditions- und Logistikverband e. V. (DSLV) und vom Handelsverband Deutschland (HDE) erarbeitetes und zur unverbindlichen Anwendung empfohlenes Klauselwerk.

Die Marktakzeptanz der ADSp ist sehr hoch. Nach einer Umfrage aus dem Herbst 1999 arbeiten rund 94 Prozent der bundesdeutschen Speditionen auf der Grundlage der ADSp und 86 Prozent der Unternehmen der verladenden Wirtschaft gehen von der Geltung der ADSp aus, wenn nichts anderes vereinbart wird. Danach arbeiten deutsche Speditionsunternehmen fast ausnahmslos auf der Grundlage dieses Bedienungswerks, das auf speditionelle Tätigkeiten zugeschnittene Vertragsklauseln enthält. Unternehmen der verladenden Wirtschaft haben dadurch den Vorteil, auf einheitliche Geschäftsbedingungen zu treffen, auch wenn sie mit verschiedenen Speditionspartnern zusammenarbeiten. Zudem wissen Sie, dass über die Verbände der verladenden Wirtschaft ihre Interessen Eingang in die Gestaltung der ADSp gefunden haben.